In zentraler Lage von Arnstein steht ab sofort eine attraktive Gewerbefläche zur Miete zur Verfügung. Die Immobilie befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Gewerbegebäudes und bietet Ihnen auf ca. 125 m² viele Möglichkeiten für eine flexible und individuelle Nutzung. Sie eignet sich besonders für ruhige Gewerbe wie IT-Dienstleister, Planungs- oder Kreativbüros sowie Beratungsunternehmen, die auf der Suche nach einem funktionalen Standort mit guter Anbindung sind.
Beim Betreten der Einheit gelangen Sie zunächst in ein großzügiges, offenes Durchgangszimmer mit ca. 45 m². Dieser Raum lässt sich vielseitig nutzen – etwa als Empfangsbereich, offene Bürofläche oder Besprechungszone.
Von diesem Raum aus erreichen Sie auf der einen Seite ein separates, abschließbares Zimmer mit ca. 35 m², das sich hervorragend als ruhiges Büro oder Besprechungsraum eignet. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein weiterer separater Raum mit ca. 45 m², der ebenfalls vielseitig nutzbar ist – z.B. als Archiv, Technikraum oder weiteres Büro. Aktuell besteht die Fläche somit aus zwei separaten Räumen, die beide durch das zentrale Durchgangszimmer verbunden sind. Die Raumaufteilung bietet eine klare Struktur und gleichzeitig viel Flexibilität. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Bedarf und nach vorheriger Absprache ein weiteres Zimmer durch Abtrennung innerhalb eines der vorhandenen Räume zu schaffen.
Die Gewerbeeinheit wird zu einer monatlichen Warmmiete in Höhe von 1.300 € angeboten. Diese Pauschalmiete beinhaltet sämtliche Nebenkosten, inklusive Strom, was Ihnen eine einfache und planbare Kalkulation ermöglicht. Der Mietvertrag läuft mindestens drei Jahre – eine langfristige Nutzung ist ausdrücklich erwünscht.
Im Erdgeschoss steht Ihnen eine gemeinschaftlich genutzte Toilette zur Verfügung. Es sind jedoch keine eigenen Küchenanschlüsse oder Wasseranschlüsse in der Einheit vorhanden. Bei langfristiger Anmietung sind individuelle Umbauten nach Absprache jedoch möglich. Eine Beteiligung an der Reinigung der Gemeinschaftsflächen ist vorgesehen.
Eine Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, sofern es einen verantwortlichen Hauptmieter*in gibt.